Ehescheidung

Wenn Ehen geschieden werden und einer oder beide Partner Immobilienvermögen besitzen, ist die diesbezügliche Vermögensauseinandersetzung oft problembehaftet. Meistens ist das Vertrauen beider Partner zueinander nicht mehr vorhanden, so dass es Sinn macht, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Die Vorteile für die ehemaligen Ehepartner liegen auf der Hand: Mit Hilfe eines Gutachtens kann die Vermögensauseinan-dersetzung schnell und kostengünstig außergerichtlich geklärt werden. Langwierige Gerichtsprozesse werden so vermieden. Man kann sich wieder der Zukunft widmen und zermürbt sich nicht in der Vergangenheit. Besonders geeignet dazu sind Schiedsgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Bewertungsanlässe können sein:

  • Ermittlung des Verkehrswert der Immobilie zu unterschiedlichen Stichtagen
  • Ermittlung des Zugewinns
  • Ermittlung des Wohnwertvorteils, wenn ein Partner eine von der Vermögensauseinan-dersetzung betroffene Wohnung selbst nutzt
  • Ermittlung der ortsübliche Vergleichsmiete oder der Marktmiete
  • Ermittlung von Grundstückswertminderungen durch Rechte und Belastungen
  • Ermittlung des Barwerts des fortlaufenden Vermögenserwerbs durch die fortlaufende Verringerung der Grundstückswertminderung durch ein Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht mit steigendem Alter des oder der Berechtigten
© Michael Müller
© Michael Müller