Erben und Vererben

Aus der Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: „Häufig fällt der Nachlass an mehrere Erben. Er wird dann gemeinschaftliches Vermögen der Erbengemeinschaft und ist bis zu der Auseinandersetzung von den Miterben gemeinschaftlich zu verwalten. Dabei ist jeder Miterbe verpflichtet, an allen Maßnahmen mitzuwirken, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind. Lediglich Maßnahmen, die zur Erhaltung des Nachlasses notwendig sind, kann ein Erbe allein treffen. Die Erben können auch nur gemeinsam über einzelne Gegenstände des Nachlasses verfügen, beispielsweise das nicht mehr benötigte Auto des Erblassers verkaufen. Die gemeinsame Verwaltung bereitet oftmals erhebliche Schwierigkeiten, insbesondere wenn die Erben verstreut wohnen oder sich nicht über einzelne Maßnahmen einigen können. Daher hat jeder der Erben grundsätzlich das Recht, die Ausübung dieser Gemeinschaft, die sogenannte Auseinandersetzung, zu verlangen. Hiervon gibt es einige wenige Ausnahmen, beispielsweise wenn der Erblasser in seinem Testament die Teilung des Nachlasses für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen hat, etwa um einen Familienbetrieb zu erhalten.“ Erbauseinandersetzungen sind oftmals praktisch schwierig. Nicht selten kommt es zu Streit zwischen den Miterben. Insbesondere wenn Grundstücke einen Teil der Erbmasse darstellen (z. B. das Wohnhaus des Erblassers) ist das Hinzuziehen eines Sachverständigen für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sinnvoll. Bewertungsanlässe können sein:

  • Ermittlung des Pflichtteils (Anspruch auf Geldzahlung in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils)
  • Wertermittlung von Grundstücken im Rahmen der Planung einer vorweggenommene Erbfolge
  • Wertermittlung von Gegenleistungen für Zuwendungen im Rahmen der Planung einer vorweggenommene Erbfolge
  • Verkauf eines Grundstücks durch Vormund oder Betreuer
  • Ermittlung von Mietwerten, wenn ein Erbe zeitweise ein Grundstück selbst nutzt (als Wohnung oder um land- bzw. forstwirtschaftliche Kulturen anzubauen)
© Michael Müller
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