Mieter und Vermieter

Im Spannungsfeld von Mieter und Vermieter gibt es viele Situationen, die die Hinzuziehung eines Sachverständigen sinnvoll erscheinen lassen. Um nur einige zu nennen:

  • Wann und wie oft darf ein Vermieter die Miete erhöhen?
  • Wie groß darf die Miethöhe maximal sein?
  • Wann besteht der Verdacht von Mietwucher?
  • Wie muss eine Mieterhöhung begründet sein?
  • Stimmt die im Mietvertrag niedergeschriebene Wohnfläche?
  • Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Wie hoch ist die Marktmiete?

Wenn die im Mietvertrag genannte Wohnfläche von der tatsächlichen Wohnfläche abweicht, gibt es eine klare Rechtsprechung. Lesenswert dazu ist das BGH-Urteil BGH vom 18.11.2015 – VIII ZR 266/14 Haben Sie schon einmal die tatsächliche Wohnfläche Ihrer oder der von Ihnen vermieteten Wohnung nachgemessen? Auch Abweichungen unter 10% können seit einiger Zeit Probleme machen. Ein Sachverständiger kann die tatsächliche Wohnfläche ermitteln. Ist die Fläche im Mietvertrag zu hoch angegeben, besteht unter Umständen ein Grund für den Mieter auf eine Mietanpassung. Ist die Fläche im Mietvertrag zu niedrig angegeben, besteht unter Umständen ein Grund für den Vermieter die Miete erhöhen zu können. Bewertungsanlässe können sein:

  • Berechnung der tatsächlichen Wohnfläche (für Mieter, Vermieter, Banken)
  • Schätzung der Marktmiete (Basis für Neuvermietung)
  • Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Basis für Mieterhöhung)
  • Dokumentation des Zustandes der Mietwohnung
© Michael Müller
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