Finanzamt

Nur zwei Dinge auf Erden sind uns ganz sicher: der Tod und die Steuer.“ (Benjamin Franklin) In Deutschland werden jedes Jahr Unmengen an Immobilien vererbt, verschenkt, als Firmenvermögen eingelegt oder wieder entnommen. Um gesetzeskonforme Steuern zu erheben, müsste deshalb jede betroffene Immobilie sach- und fachgerecht durch die Finanzämter bewertet werden. Das ist aber aufgrund der riesigen Menge an dann notwendigen Grundstücksbewertungen nicht möglich. Deshalb hat der Gesetzgeber dem Fiskus vereinfachte Wertermittlungen erlaubt. Die dann ermittelten Werte liegen aber oft wesentlich höher als der korrekte Verkehrswert. Damit müssten Steuerpflichtige mehr Steuern zahlen als normalerweise richtig wäre. Um die Steuerpflichtigen aber grundsätzlich nicht zu benachteiligen, hat der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen die Möglichkeit gelassen, mittels eines Verkehrswertgutachtens eines Immobiliensachverständigen den Gemeinen Wert der Immobilie nachzuweisen. Damit können dann auch wertmindernde Sachverhalte berücksichtigt werden, die in den vereinfachten Wertermittlungen der Finanzämter zu Ungunsten der Steuerpflichtigen fehlen. Bewertungsanlässe können sein:

  • Schenkungssteuer prüfen
  • Erbschaftssteuer prüfen
  • Einlagewerte ins Firmenvermögen feststellen
  • Entnahmewerte aus dem Firmenvermögen feststellen
© Michael Müller
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